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VG Magdeburg, 15.11.2017 - 8 A 134/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 4 Abs 3 GG, § 56 Abs 4 SG, § 114 VwGO
Rückforderung von Ausbildungskosten der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15
Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren
Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2017 - 8 A 134/17
Dies gilt selbst dann, wenn die aus ausgeschiedenen Soldaten für ihr weiteres Berufsleben noch eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen und/oder Prüfung ablegen müssen (vgl. zum Ganzen nur: BVerwG, Beschluss vom 22.09.2016, 2 B 25.15; juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 1064/14
Rückforderung von Studien- und Ausbildungskosten von einem entlassenen …
Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2017 - 8 A 134/17
Die Berücksichtigung der Abdienquote beruht auf der Erwägung, welchen Anteil der tatsächlichen Kosten seiner Ausbildung ein vorzeitig aus ausgeschiedener Soldat nach dem Ende dieser Ausbildung bis zu seinem Ausscheiden noch abgedient hat (vgl. dazu nur: OVG NRW, Urteil v. 09.11.2016, 1 A 1064/14; juris). - VG Schleswig, 21.09.2017 - 12 A 34/17
Rückforderung von Ausbildungskosten
Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2017 - 8 A 134/17
Zur Überzeugung des Gerichts liegt der zivile Nutzen der Ausbildungen auf der Hand und wird von der Klägerin auch nicht substantiiert in Frage gestellt (vgl. zur fehlenden zivilen Nutzung etwa bei einer Systembedienerausbildung auf einem Spähwagen; VG Schleswig-Holstein, Urteil v. 21.09.2017, 12 A 34/17; juris). - VG Aachen, 09.03.2017 - 1 K 824/16
Ausbildungskosten; Kriegsdienstverweigerung; Medizinstudium; Soldat auf Zeit; …
Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2017 - 8 A 134/17
(vgl. nur: VG Aachen, Urteil v. 09.03.2017, 1 K 824/16; juris). - VG Köln, 10.05.2017 - 23 K 902/16
Auszug aus VG Magdeburg, 15.11.2017 - 8 A 134/17
Damit ist eine wirtschaftliche Knebelung über das gesamte Erwerbsleben nicht ersichtlich (vgl. dazu nur: VG C-Stadt, Urteil v. 10.05.2017, 23 K 902/16; juris).